Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS)
Fächerübergreifende allgemeine Regelungen
Die wichtigsten Formen der schriftlichen Leistungen sind Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten. Ab der 7. Klasse sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, in einem Fach ihrer Wahl eine sogenannte GFS (Gleichwertige Feststellung von Schüler-leistungen) pro Schuljahr anzufertigen. In den Klassen 7-9 muss jeweils ein anderes Fach gewählt werden. In Klasse 10 darf das Fach frei gewählt werden.
Sehr häufig wird eine GFS als Vortrag (Präsentation) vor der Klasse über ein bestimmtes Thema gewählt. Die verschiedenen Fachschaften haben Empfehlungen für die Anforderungen, Durchführung und die Bewertung der einzelnen Teilleistungen festgelegt.
Das Thema der GFS sollte in der Regel zum Stoff des Schuljahres passen und der Schwierigkeitsgrad sollte auf die jeweilige Klassenstufe angepasst sein. Die Festlegung des Themas erfolgt in Absprache mit der Lehrkraft.
Die GFS zählt wie eine Klassenarbeit und sollte daher vom Zeitaufwand vergleichbar mit der Vorbereitungszeit auf eine Klassenarbeit sein. Die Anzahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten bleibt dadurch unverändert.
Nach Absprache mit der Lehrkraft können in begründeten Ausnahmefällen auch andere Formen (z.B. Hausarbeit, Projekte oder experimentelle Arbeiten) als GFS gewählt werden. Für diese anderen Formen der GFS müssen Sondervereinbarungen getroffen werden.
Hinweise zur Themenfindung:
- In welchem Fach lohnt sich für mich eine GFS?
- Wo kann ich dadurch meine Note verbessern?
- Welcher Themenbereich interessiert mich?
- Finde ich passendes Material (Literatur, Bilder, Internetquellen)?